Allgemeine einkaufsbedingungen für waren und dienstleistungen
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- Die Bestellung erfolgt zu den nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie zu den in der Bestellung enthaltenen Besonderen Bedingungen, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil derselben darstellen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bestimmungen der Besonderen Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten vorrangig gegenüber etwaigen vom Lieferanten vorgelegten oder verwendeten Bedingungen, auf deren Anwendung der Lieferant mit der Annahme der Bestellung ausdrücklich verzichtet. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald der Lieferant die entsprechende Auftragsbestätigung an EUROMEGA sendet oder die Ausführung der Bestellung beginnt. Änderungen der Bestellung durch den Lieferanten, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, gelten nur dann als wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von EUROMEGA akzeptiert wurden. Ebenso werden Bedingungen des Lieferanten in Angeboten, Rechnungen, Briefen, Faxen, E-Mails usw. nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich von EUROMEGA angenommen wurden.
- Die Vergütung bezieht sich auf die Lieferung gemäß den in der Bestellung festgelegten Bedingungen, Modalitäten, Fristen und Spezifikationen. Die Lieferung erfolgt unter ausdrücklichem Verzicht des Lieferanten auf jede Preisänderung aufgrund von Kostenänderungen jeglicher Art; das Risiko liegt vollständig beim Lieferanten. Der Lieferant verzichtet daher ausdrücklich, bereits jetzt, auf das Recht, die Auflösung der Bestellung wegen übermäßiger Belastung gemäß Art. 1467 ital. ZGB zu verlangen. Versand-, Transport-, Verpackungs-, Zoll-, Versicherungs- sowie alle weiteren Steuern, Abgaben oder Gebühren, die an Private oder öffentliche Stellen zu zahlen sind, gelten als im vereinbarten Preis enthalten, sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.
- Die Rechnung muss die Bestellnummer(n) und die dazugehörigen Versanddokumente angeben und muss von allen weiteren zur Lieferung gehörenden Unterlagen begleitet sein (Herkunftszertifikate, Qualitätsnachweise, Konformitätszertifikate, Bedienungs- und Lagerungsanleitungen, Handhabungs- und Versandhinweise – jeweils auf Italienisch und Englisch usw.), die EUROMEGA zur Prüfung und Annahme der Rechnung benötigt.
- Sofern in der Bestellung keine besondere Verpackung vorgeschrieben ist, hat der Lieferant die Waren in angemessener Verpackung zu liefern, die der Beschaffenheit der Waren Rechnung trägt und geeignet ist, diese gegen Witterungseinflüsse, Transportschäden, Lagerbedingungen und ähnliches zu schützen. Die Verpackung muss den geltenden gesetzlichen Vorschriften in Italien entsprechen.
- Der im Auftrag angegebene Liefertermin ist verbindlich. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er aus irgendeinem Grund den Liefertermin nicht einhalten kann. Im Falle von Lieferverzögerungen kann dem Lieferanten nach schriftlicher Mahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % für jeden Tag der Verspätung, höchstens jedoch 5 % des Auftragswertes, auferlegt werden, unbeschadet des Rechts auf Ersatz weiteren Schadens gemäß Art. 1382 ital. ZGB. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen.
- Mit Annahme der Bestellung verpflichtet sich der Lieferant, auch im Namen seiner Hilfspersonen (alle, die bei der Ausführung mitwirken), EUROMEGA, deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und Beauftragte schadlos zu halten von jeglichen Schäden an Personen und/oder Sachen, sowohl von EUROMEGA als auch Dritten, die im Zusammenhang mit der Ausführung der im Auftrag genannten Tätigkeiten entstehen, und alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Sollte EUROMEGA aufgrund von Mängeln oder Nichtkonformitäten der vom Lieferanten gelieferten Produkte gezwungen sein, eine Rückrufaktion durchzuführen, hat der Lieferant sämtliche damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu tragen, unbeschadet des Rechts von EUROMEGA auf weitergehenden Schadenersatz.
- Der Lieferant ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung bei einem zuverlässig und zahlungsfähigen Versicherer abzuschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen von EUROMEGA hat der Lieferant eine gültige Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Wird dies nicht erfüllt oder endet der Versicherungsschutz, ist EUROMEGA berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- EUROMEGA übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten für Verpflichtungen oder Rechte, die diese im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags gegenüber dem Lieferanten geltend machen.
- Mit Annahme der Bestellung sichert der Lieferant zu: a) dass keine Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden; b) dass er Eigentümer der gelieferten Waren und Lizenzgeber eventuell bereitgestellter Lizenzen ist und dass die gelieferten Waren frei von Rechten Dritter sind; c) dass die Waren/Dienstleistungen den Bestimmungen des Auftrags entsprechen und frei von Mängeln sind, einschließlich solcher durch falsche Konstruktion, Verarbeitung, Lagerung oder ungeeignete Materialien oder Verfahren; d) dass die Waren den anwendbaren EU-Vorschriften entsprechen. Der Lieferant hält EUROMEGA schadlos von sämtlichen Schäden und Kosten, die aus einer Verletzung oder Unrichtigkeit der vorstehenden Zusicherungen entstehen. Bei Verletzung dieser Garantien ist EUROMEGA zudem berechtigt, den Auftrag gemäß Art. 1456 ital. ZGB aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen.
- Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren den technischen Spezifikationen entsprechen und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Er verpflichtet sich, auf eigene Kosten mangelhafte oder defekte Teile durch neue, originale Ersatzteile zu reparieren oder zu ersetzen. Transportkosten für Ersatz/Reparatur trägt der Lieferant. Ist ein Austausch nicht möglich, gilt der Auftrag als storniert und der Lieferant haftet für den Schaden.
- Die Prüfung, Abnahme und Kontrolle der gelieferten Waren erfolgt in unseren Lagern, sofern nicht anders in den Besonderen Bedingungen vorgesehen. Mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Ware – einschließlich Überlieferungen – wird abgelehnt und dem Lieferanten zur Verfügung gestellt oder auf dessen Kosten zurückgesandt. Abweichungen werden dem Lieferanten innerhalb von 8 Tagen nach Empfang oder Entdeckung schriftlich mitgeteilt.
- Alle von EUROMEGA zur Verfügung gestellten Materialien sind nach Auftragsausführung zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart. Der Lieferant darf diese nicht an Dritte weitergeben, verändern oder anderweitig verwenden und ist für deren Aufbewahrung, Pflege und sicheren Gebrauch verantwortlich. Der Lieferant stellt EUROMEGA von jeglicher Haftung aus unsachgemäßer Nutzung frei.
- Der Lieferant verpflichtet sich, über sämtliche Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag sowie über alle im Zuge der Ausführung erhaltenen Informationen Verschwiegenheit zu wahren und diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern und Hilfspersonen aufzuerlegen.
- Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, behördliche Anordnungen, Überschwemmungen, Brände, Explosionen, Unfälle, Unruhen, Epidemien usw.), sofern dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird. Wird die Lieferverzögerung durch höhere Gewalt verursacht, verlängert sich die Frist angemessen im Einvernehmen der Parteien.
- Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EUROMEGA keine Rechte und Pflichten aus dem Auftrag abtreten. Im Fall eines Verstoßes ist EUROMEGA berechtigt, den Auftrag gemäß Art. 1456 ital. ZGB aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen.
- Zusätzlich zu den in diesen Bedingungen genannten Fällen kann EUROMEGA den Auftrag gemäß Art. 1456 ital. ZGB kündigen, wenn der Lieferant: a) nicht vertragsgemäß liefert oder ungeeignetes Personal/Ausrüstung einsetzt; b) Änderungen ohne schriftliche Genehmigung von EUROMEGA vornimmt; c) arbeitsrechtliche, sicherheitstechnische oder gesetzliche Vorschriften verletzt; d) vereinbarte Sicherheiten nicht stellt oder nicht verlängert; e) falsche oder unregelmäßige Nachweise vorlegt; f) wesentliche Vertragsverletzungen nicht fristgerecht behebt; g) zahlungsunfähig wird oder in ein Insolvenzverfahren gerät.
- Die personenbezogenen Daten des Lieferanten werden zur Vertragserfüllung, Verwaltung und Analyse der Geschäftsbeziehung in Papier- und elektronischer Form verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann durch die zuständigen Mitarbeiter der Abteilungen Vertrieb, Verwaltung, Einkauf, Logistik, Produktion, Qualität, F&E sowie durch beauftragte Berater und IT-Dienstleister erfolgen. Betroffene können gemäß Art. 7 Gesetzesdekret Nr. 196/2003 ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung wahrnehmen. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist EUROMEGA S.r.l., Viale dei Platani 82/c, 20044 Arese (MI), Steuernummer und USt-ID IT11616980154.
- Es gilt ausschließlich italienisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung und Beendigung der Bestellung und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist Mailand.